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   OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04   

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https://dejure.org/2004,4400
OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04 (https://dejure.org/2004,4400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2004 - 15 W 129/04 (https://dejure.org/2004,4400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2004 - 15 W 129/04 (https://dejure.org/2004,4400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines verwaltenden Wohnungseigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Sanierung einer Holzbalkendecke; Übergangsfähigkeit eines solchen Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger des Wohnungseigentümers; Möglichkeit einer ...

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 ; WEG § 23 Abs. 1
    Kein Haftungsübergan eines Wiederherstellungsanspruches auf den Sonderrechtsnachfolger; Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wegen inhaltlicher Unklarheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 1
    Übergang eines Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger; Anforderungen an den Inhalt eines Eigentümerbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 306
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Außerhalb der Eintragung liegende Umstände dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für jedermann erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG NZM 1999, 28).

    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (vgl. BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3715; Senat OLG NJW-RR 1986, 500; NZM 2001, 1084; BayObLG ZMR 1999, 271; MK/BGB-Engelhardt, a.a.O., Rdn. 17; Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb., § 23 WEG Rdn. 256 ff.).

    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, z.B. weil sie sich aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll ergeben (BGH NJW 1998, 3713, 3714).

  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (vgl. BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3715; Senat OLG NJW-RR 1986, 500; NZM 2001, 1084; BayObLG ZMR 1999, 271; MK/BGB-Engelhardt, a.a.O., Rdn. 17; Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb., § 23 WEG Rdn. 256 ff.).

    Nur dann ist es gerechtfertigt, den zu einer Leistung Verpflichteten ohne Rücksicht auf die bestehende Rechtslage an dem Eigentümerbeschluss festzuhalten, wenn er die Anfechtungsfrist hat verstreichen lassen (BayObLG ZMR 1999, 271).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Nach der vom Landgericht ausdrücklich berücksichtigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 3500) sind wegen absoluter Beschlussunzuständigkeit Beschlüsse in solchen Angelegenheiten nichtig, die weder nach dem WEG noch einer Vereinbarung durch Mehrheitsbeschluss geregelt werden können, sogenannte gesetzes- oder vereinbarungsändernde Beschlüsse (vgl. MünchKomm/Engelhardt, a.a.O., § 23 Rdn. 17).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99

    Entstehung einer werdenden

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Die Entstehung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft setzt die Sicherung des schuldrechtlichen Eigentumsverschaffungsanspruchs eines Erwerbers durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch sowie den Übergang von Besitz und Nutzungen auf einen der künftigen Erwerber voraus (vgl. etwa Senat FGPrax 2000, 11).
  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00

    Wohnungseigentum - Hausordnung - Abstellen von Kinderwagen im Hausflur -

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (vgl. BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3715; Senat OLG NJW-RR 1986, 500; NZM 2001, 1084; BayObLG ZMR 1999, 271; MK/BGB-Engelhardt, a.a.O., Rdn. 17; Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb., § 23 WEG Rdn. 256 ff.).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 2Z BR 163/01

    Beseitigungsanspruch gegen Handlungsstörer - Duldungsanspruch gegenüber

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Der Sonderrechtsnachfolger haftet deshalb im Rahmen seines Miteigentumsanteils neben den übrigen Wohnungseigentümern lediglich auf Duldung der Beseitigung im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 660; KG NJW-RR 1991, 1421; OLG Schleswig NZM 2000, 674; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 22 WEG, Rdn. 21).
  • OLG Hamm, 07.11.1985 - 15 W 181/85

    Beschränkung des Musizierens durch Beschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (vgl. BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3715; Senat OLG NJW-RR 1986, 500; NZM 2001, 1084; BayObLG ZMR 1999, 271; MK/BGB-Engelhardt, a.a.O., Rdn. 17; Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb., § 23 WEG Rdn. 256 ff.).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 87/98

    Umfang der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung eines Dachgartens

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Außerhalb der Eintragung liegende Umstände dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für jedermann erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG NZM 1999, 28).
  • OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99

    Haftung der Rechtsnachfolgerin eines Wohnungseigentümers; Zumutbarkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Der Sonderrechtsnachfolger haftet deshalb im Rahmen seines Miteigentumsanteils neben den übrigen Wohnungseigentümern lediglich auf Duldung der Beseitigung im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 660; KG NJW-RR 1991, 1421; OLG Schleswig NZM 2000, 674; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 22 WEG, Rdn. 21).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
    Der Sonderrechtsnachfolger haftet deshalb im Rahmen seines Miteigentumsanteils neben den übrigen Wohnungseigentümern lediglich auf Duldung der Beseitigung im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 660; KG NJW-RR 1991, 1421; OLG Schleswig NZM 2000, 674; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 22 WEG, Rdn. 21).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92

    Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes

  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 181/99

    Kostenregelung für der Gemeinschaft entstehende Kosten, die dem Sondereigentum

  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine konkret durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 10.091998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713; BayObLG, Beschluss vom 10.12.1998 - 2Z BR 99/98, ZMR 1999, 271; OLG Hamm, Beschluss vom 3.7.2001 - 15 W 444/00, NZM 2001, 1084; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004 - 15 W 129/04, ZMR 2005, 306; LG München I, Urteil vom 11.12.2014 - 36 S 152/14, BeckRS 2015, 07505; AG München, Urteil vom 04.11.2009 - 482 C 360/09, ZMR 2010, 325; Grziwotz in: Erman, BGB, 14. Auflage 2014, § 23 WEG, Rdnr. 6; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 163 ff.; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG § 23, Rn. 31).
  • LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16

    Inhaltliche Unbestimmtheit eines WEG-Beschlusses

    Die inhaltliche Unbestimmtheit eines WEG-Beschlusses führt zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2012, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 13. Auflage, § 23 Rn. 16, OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004, 15 W 129/04).

    Doch führt die inhaltliche Unbestimmtheit des Beschlusses zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 7 20. März 2001, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz 13. Aufl., § 23 Rn. 16, OLG Dresden IBR 2010, 506 [OLG Dresden 31.03.2010 - 1 U 1446/09] , OLG Hamm Beschluss vom 23.9. 2004 15 W 129/04).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 118/07

    Zur Gültigkeit der Verwalterbestellung für Wohneigentumsanlage -

    Hiernach ist der Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt, maßgebend (BGH MDR 1999, 29; OLG Hamm ZMR 2005, 306, 308; KK-WEG-Elzer 2006 § 10 Rdz. 318, 208).
  • AG Bottrop, 09.02.2024 - 20 C 28/23

    Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?

    Maßnahmep vorgenommen werden sollen (s. nur OLG Hamm ZMR 2005, 306).
  • AG Essen-Borbeck, 22.05.2015 - 24 C 12/15

    Zur Nichtigkeit eines Sanierungsbeschlusses wegen unbestimmtem Beschlussantrag

    Darüber hinaus kann ein Beschluss ebenso mangels Klarheit und wegen Unbestimmtheit oder.Unverständlichkeit nichtig sein (Bärmann/Pick, WEG § 23 Rn. 16; OLG Hamm, ZMR 2005, 306).
  • AG Saarbrücken, 17.06.2010 - 36 C 457/09

    Verfahrensrecht - Beschlussanfechtung: Keine Klageerweiterung nach Fristablauf!

    In Abgrenzung zur bloßen Anfechtbarkeit ist Nichtigkeit nur dann zu anzunehmen, wenn der Beschluss so unklar, widersprüchlich oder ohne erkennbaren Inhalt formuliert ist, dass sein Regelungsgehalt nicht mehr erkennbar ist (OLG Hamm, ZMR 2005, 306).
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